Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G363/97,G364/97,G365/97,G463/97,G464/97,G478/97,G484/97,G16/98, G17/98,G18/98,G29/98,G36/98,G41/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.1998
Spruch
I.§33 Abs2 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, sowie §34 Abs3 und 4 dieses Gesetzes idF BGBl. Nr. 416/1992 werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II.Im übrigen werden die von Amts wegen eingeleiteten Verfahren eingestellt.