Verfassungsgerichtshof B1433/95

B1433/95Cour constitutionnelle5 mars 1998

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1433/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1998

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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