Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1134/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.03.1998
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihrer bevollmächtigten Vertreter die mit ATS 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.