Verfassungsgerichtshof B1947/95

B1947/95Cour constitutionnelle4 mars 1998

Regest

Versammlungsrecht, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Verwaltungsstrafrecht, Festnehmung, Ermittlungsverfahren, Bescheid mündlicher, fair trial, VfGH / Fristen

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1947/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und zur Entscheidung darüber, ob der Beschwerdeführer in einem sonstigen Recht verletzt wurde, dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten.

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