Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1485/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.02.1998
Spruch
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren sonstigen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.