Verfassungsgerichtshof B1485/95

B1485/95Cour constitutionnelle26 févr. 1998

Regest

Baurecht, Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Parteistellung Baurecht, Nachbarrechte, Behördenzuständigkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1485/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren sonstigen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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