Verfassungsgerichtshof B598/97

B598/97Cour constitutionnelle26 févr. 1998

Regest

VfGH / Legitimation, Rundfunk, Partei politische, EU-Recht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B598/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, den beteiligten Parteien G Z, Dr. R N und H W zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 20.700,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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