Verfassungsgerichtshof B713/97

B713/97Cour constitutionnelle26 févr. 1998

Regest

Rundfunk, Auslegung eines Bescheides, Werbung, Wettbewerb unlauterer

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B713/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1998

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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