Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B587/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1997
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit S 3.471,43 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.