Verfassungsgerichtshof B73/96

B73/96Cour constitutionnelle11 déc. 1997

Regest

Arbeiterkammern Mitgliedschaft, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B73/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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