Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G347/97,G348/97,G349/97,G350/97,G351/97,G352/97,G353/97,G354/97, G355/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.12.1997
Spruch
Die Wortfolge "und an Interessenverbände" im ersten Satz des §5 Abs1 des Rundfunkgesetzes, BGBl. Nr. 379/1984, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.