Verfassungsgerichtshof B3307/95

B3307/95Cour constitutionnelle10 déc. 1997

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B3307/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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