Verfassungsgerichtshof B5012/96

B5012/96Cour constitutionnelle10 déc. 1997

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Baurecht, Baupolizei, Wohnungseigentum, Zivilrecht, Eigentum

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B5012/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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