Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B426/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.11.1997
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er den Einkommensteuerbescheid 1995 zum Gegenstand hat, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.