Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1278/95,B1279/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1995
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit 18.000,-- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.