Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B56/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.06.1995
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.