Verfassungsgerichtshof B270/95

B270/95Cour constitutionnelle19 juin 1995

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B270/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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