Verfassungsgerichtshof B1152/93

B1152/93Cour constitutionnelle12 juin 1995

Regest

Krankenanstalten, Pflegegebühren, Sondergebühren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1152/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, der beteiligten Partei Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern Zams als Rechtsträger des Krankenhauses St. Vinzenz die mit S 2.100,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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