Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1599/94,B1663/94,B1664/94,B1665/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.06.1995
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000,- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.