Verfassungsgerichtshof B1136/91

B1136/91Cour constitutionnelle9 juin 1992

Regest

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Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1136/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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