Verfassungsgerichtshof B154/90

B154/90Cour constitutionnelle11 juin 1991

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Mißhandlung, Fesselung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B154/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1991

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch seine von Organen der Bezirkshauptmannschaft Baden am 27. Dezember 1989 von 0.00 Uhr bis 0.15 Uhr vorgenommene Verwahrung in einem verschlossenen Raum am Gendarmerieposten Berndorf sowie durch die Aufrechterhaltung seiner Fesselung von 0.00 Uhr bis 1.30 Uhr des genannten Tages weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.

2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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