Verfassungsgerichtshof B970/87

B970/87Cour constitutionnelle12 mars 1988

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Straßenpolizei, Grundrechte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B970/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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