Verfassungsgerichtshof B934/87

B934/87Cour constitutionnelle11 mars 1988

Regest

Post- und Fernmelderecht, Meinungsäußerungsfreiheit, Pressefreiheit, Partei politische

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B934/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem

sonstigen Recht verletzt worden ist.

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