Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G269/86,G2/87,G12/87,G13/87,G14/87,G15/87,G71/87,G72/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.03.1987
Spruch
Der letzte Satz ("Auf Einkünfte, die unter die Bestimmung des §67 fallen, ist der ermäßigte Steuersatz nicht anzuwenden.") im §37 Abs1 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 1981, BGBl. Nr. 620, wird als verfassungwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1987 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.