Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V79/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.03.1987
Spruch
Die im Erlaß des Bundesministers für Landesverteidigung vom 28. Juni 1982, Z52.122/491-4.9/82, Verlautbarungsblatt des Bundesministeriums für Landesverteidigung Nr. 167/1982, in der Beilage 1 unter der Überschrift "Vortragende an Lehrgängen des Bundes und sonstigen Vorbereitungs- und Schulungskursen" in der Ziffer 1 lita angeführten Worte "Vortragende der Verwendungsgruppe A an Lehrgängen für Bedienstete des Höheren Dienstes S 250,--" werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 1987 in Kraft.
Der Bundesminister für Landesverteidigung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.