Verfassungsgerichtshof B45/85

B45/85Cour constitutionnelle27 févr. 1987

Regest

Versammlungsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B45/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1987

Spruch

Die Bf. ist dadurch, daß sie am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au von Gendarmeriebeamten über eine Böschung hinuntergeworfen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf. zu Handen ihres Vertreters die mit S 34.100,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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