Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B45/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.02.1987
Spruch
Die Bf. ist dadurch, daß sie am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au von Gendarmeriebeamten über eine Böschung hinuntergeworfen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf. zu Handen ihres Vertreters die mit S 34.100,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.