Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B256/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.02.1987
Spruch
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art6 MRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.