Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B543/84
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.11.1985
Spruch
I. Der Bf. ist dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird in diesem Umfang abgewiesen.
II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
III. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.