Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KII-1/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.1982
Spruch
I. Die Erlassung des von der Sbg. Landesregierung im Entwurf vorgelegten Gesetzes, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz und die Landtags-Wahlordnung geändert werden, fällt in die Zuständigkeit der Länder.
II. Rechtssatz:
Regelungen über die Art der Stimmabgabe bei Wahlen zu den Landtagen fallen in die Zuständigkeit der Länder.
III. Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diesen Rechtssatz unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.