Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B229/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.10.1982
Spruch
Der Beschwerdeführer ist, insofern ihm der Auftrag erteilt wurde, bis 30. Juni 1979 nachzuweisen, daß er seine Konzessionen für Hausverwaltung und Immobilienverwaltung zurückgelegt und daß er die Funktion als gewerberechtlicher Stellvertreter der Firma W. GesmbH und K. Immobilien GesmbH niedergelegt habe und für diese Gesellschaften keinerlei Geschäftsführertätigkeit mehr ausübe, durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird in diesem Umfange aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Die Kosten werden gegenseitig aufgehoben.