Verfassungsgerichtshof B212/80

B212/80Cour constitutionnelle11 juin 1982

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Personsdurchsuchung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B212/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1982

Spruch

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird, soweit sie sich gegen die Festnahme richtet, abgewiesen. Soweit die Beschwerde die Personsdurchsuchung betrifft, wird sie dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch diesen Verwaltungsakt in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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