Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U1900/2013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.11.2013
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.688,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.