Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U1159/2012 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.12.2013
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.760,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.