Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E308/2014 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.09.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E308.2014
Spruch
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.