Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U2377/2012
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.09.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:U2377.2012
Spruch
I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgesprochen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt worden.
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.