Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1091/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.11.2014
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E1091.2014
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,− bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.