Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E134/2014 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E134.2014
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.