Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E717/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E717.2014
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.