Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1193/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1193.2014
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Beschluss in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.