Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1550/2012
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.03.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B1550.2012
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.