Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E464/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.06.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E464.2014
Spruch
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 7. April 2014, Z LVwG150064/6/DM/WP, an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
III.Der Antrag auf Feststellung, dass die gegen das vorbezeichnete Erkenntnis an den Verwaltungsgerichtshof erhobene außerordentliche Revision rechtzeitig gewesen sei, wird zurückgewiesen.