Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B44/2014
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.06.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B44.2014
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.