Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B745/2013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.06.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B745.2013
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.