Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U528/2013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.10.2015
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:U528.2013
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.