Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2530/2015
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E2530.2015
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen An-wendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Pro-zesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.