Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E812/2016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.06.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E812.2016
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.