Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E878/2015 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.09.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E878.2015
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.270,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.