Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1406/2016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.10.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1406.2016
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.