Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1997/2015 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2016
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1997.2015
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen und die zu E2526/2016 protokollierte Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.