Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2576/2016 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.02.2017
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2017:E2576.2016
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.139,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.