Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E160/2016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.03.2017
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2017:E160.2016
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.